Auswirkungen der COVID-19-Pandemie


Donnerstag, 31. Dezember 2020

Nach dem offiziellen Impfstart am 27. Dezember 2020 wurde lt. RKI bisher 131.626 Personen die erste Impfdosis verabreicht (Stand 31. Dezember 2020 8.30 Uhr). Das entspricht gerade einmal 1,6 ‰ der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Um einen vollständigen Schutz zu erreichen, ist die Applikation zweier Impfdosen erforderlich. Bisher ist noch gar nicht abschließend geklärt, ob Geimpfte das Virus nicht mehr weiter verbreiten können, da werden bereits Stimmen nach Aufhebung der Einschränkungen für Geimpfte laut. Das Thema wird die Politik noch weit bis in das nächste Jahr beschäftigen.

Feuerwerk an der Großskulptur „Tiger & Turtle – Magic Mountain“

Mit

• 82.820.052 Infizierten (davon 46.823.363 genesen) und 1.807.331 Toten weltweit,
• 19.745.137 Infizierten und 342.414 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 10.266.674 Infizierten und 148.738 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 7.619.200 Infizierten und 193.875 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 3.127.347 Infizierten und 56.271 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 2.657.624 Infizierten und 64.508 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 2.440.202 Infizierten und 72.657 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 2.194.272 Infizierten und 20.642 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 2.083.589 Infizierten und 73.604 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.910.218 Infizierten und 50.689 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.741.153 Infizierten und 33.297 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 1.294.878 Infizierten und 28.554 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 798.592 Infizierten und 11.417 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 644.242 Infizierten und 19.441 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 447.905 Infizierten und 7.594 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 360.815 Infizierten und 6.222 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore (Stand 31. Dezember 2020 11.22 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 82,8 Millionen Infizierter. Global lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen am 30. Dezember 2020 bei 756.435. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 750.000 stagnieren, wären in 23 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert. Am 29. Dezember 2020 wurden 15.525 Tote verzeichnet. Bei gleichbleibender Anzahl von Todesfällen werden in 13 Tagen insgesamt 2 Millionen Menschen an oder mit COVID-19 verstorben sein.



Donnerstag, 24. Dezember 2020


Am 27. Dezember 2020 soll die Verabreichung des Impfstoffes von Biontech/Pfizer in Deutschland beginnen. Es wird damit gerechnet, dass erst im Sommer 2021 für jeden Impfwilligen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung steht.

Mit

• 79.194.606 Infizierten (davon 44.616.559 genesen) und 1.738.736 Toten weltweit,
• 18.586.874 Infizierten und 328.095 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 10.123.778 Infizierten und 146.756 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 7.423.945 Infizierten und 189.982 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.934.695 Infizierten und 52.434 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 2.584.249 Infizierten und 62.388 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 2.195.113 Infizierten und 69.731 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 2.100.712 Infizierten und 19.115 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 2.009.317 Infizierten und 70.900 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.854.951 Infizierten und 49.824 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.613.511 Infizierten und 29.085 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 1.239.998 Infizierten und 26.752 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 743.401 Infizierten und 10.914 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 632.321 Infizierten und 18.939 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 428.197 Infizierten und 7.067 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 347.204 Infizierten und 5.745 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore (Stand 24. Dezember 2020 21.23 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 79,1 Millionen Infizierter. Global lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen am 23. Dezember 2020 bei 693.002. Am 22. Dezember 2020 wurden 14.468 Tote verzeichnet.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis 24. Dezember 2020 369.058 Infektionen und 5.778 Todesfälle gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 24. Dezember 2020 0 Uhr in den 23 Landkreisen/kreisfreien Städten Herne (309,4), Gütersloh (290,7), Oberhausen (288,5), Gelsenkirchen (288,5), Recklinghausen (284,3), Solingen (276,9), Mülheim an der Ruhr (275,4), Minden-Lübbecke (273,2), Lippe (252,4), Düren (244,5), Wuppertal (239,9), Bonn (239,4), Bochum (234,7), Herford (232,7), Viersen (225,9), Hagen (225,2), Essen (224,1), Oberbergischer Kreis (216,5), Duisburg (212,0), Bottrop (211,8), Höxter (210,3), Märkischer Kreis (207,9) und Euskirchen (200,9) über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.



Samstag, 19. Dezember 2020

Mit

• 75.841.837 Infizierten (davon 42.807.246 genesen) und 1.678.339 Toten weltweit,
• 17.480.798 Infizierten und 313.942 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 10.004.599 Infizierten und 145.136 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 7.162.978 Infizierten und 185.650 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.6792.615 Infizierten und 49.744 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 2.499.739 Infizierten und 60.347 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.983.017 Infizierten und 66.643 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.921.778 Infizierten und 67.894 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.982.090 Infizierten und 17.610 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 1.797.236 Infizierten und 48.926 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.487.788 Infizierten und 25.833 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 1.194.110 Infizierten und 25.254 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 697.184 Infizierten und 10.546 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 621.039 Infizierten und 18.455 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 403.989 Infizierten und 6.582 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 337.209 Infizierten und 5.209 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore (Stand 19. Dezember 2020 16.29 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 75,8 Millionen Infizierter. Global lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen am 17. Dezember 2020 bei 735.515. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 730.000 stagnieren, wären in 33 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert. Am 18. Dezember 2020 sind 13.936 Tote verzeichnet worden. Bei gleichbleibender Anzahl von Todesfällen werden in 23 Tagen insgesamt 2 Millionen Menschen an oder mit COVID-19 verstorben sein.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis 19. Dezember 2020 345.186 Infektionen und 5.177 Todesfälle gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 19. Dezember 2020 0 Uhr in den 20 Landkreisen/kreisfreien Städten Lippe (279,4), Solingen (278,8), Oberhausen (268,5), Recklinghausen (260,9), Gütersloh (245,0), Minden-Lübbecke (242,9), Wuppertal (231,5), Bottrop (228,8), Bonn (228,1), Bochum (228,1), Ennepe-Ruhr-Kreis (227,4), Herne (226,3), Oberbergischer Kreis (225,7), Gelsenkirchen (224,5), Düren (222,2), Olpe (219,5), Duisburg (216,2), Mülheim an der Ruhr (215,1), Remscheid (203,0) und Bielefeld (202,6) über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Selbst die Landkreise/kreisfreien Städte Coesfeld (102,0) und Münster (104,3) liegen weit über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, unterhalb dem Reduzierungen der in der Coronaschutzverdnung festgelegten Schutzmaßnahmen möglich wären.

Dienstag, 15. Dezember 2020

Die englischen Begriffe lockdown und shudown werden im Deutschen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie häufig synonym benutzt, wobei es bisher keine bundeseinheitliche Ausgangssperre gegeben hat, sehr wohl dagegen Betriebspausen und Stilllegungen. Uns fehlt nicht nur eine mittel- bis langfristige Strategie zur Eindämmung der COVID-10-Pandemie, sondern auch präzise deutsche Bezeichnungen für die ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Ungeachtet dessen gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 in Nordrhein-Westfalen über die bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Regelungen zusätzliche Schutzmaßnahmen: Treffen sind mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 ist das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot.

Ob die Maßnahmen tatsächlich bis zum 10. Januar 2021 zu einer Senkung der Fallzahlen unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangen sieben Tagen führen werden, darf jetzt schon bezweifelt werden. Tatsächlich ist die Anzahl der Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangen sieben Tagen in Nordrhein-Westfalen auf 17 angewachsen: Lippe (303,0), Solingen (259,3), Recklinghausen (249,9), Minden-Lübbecke (245,2), Düren (231,3), Wuppertal (223,9), Remscheid (216,5), Gelsenkirchen (216,4), Herne (214,8), Hagen (214,1), Hamm (213,4), Dortmund (209,9), Oberhausen (209,7), Bonn (209,3), Oberbergischer Kreis (203,6), Unna (200,8) und Duisburg (200,7). Selbst die Landkreise/kreisfreien Städte Coesfeld (71,2), Hochsauerlandkreis (87,0), Paderborn (92,6), und Münster (99,6) liegen über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, unterhalb dem Reduzierungen der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen möglich wären.

Die Stadt Duisburg hat sich aufgrund der Pandemie-Entwicklung dazu entschieden, im kommenden Jahr das Festival Duisburger Akzente (26. Februar bis 21. März 2021) und die Tanztage (26. Februar bis 14. März 2021) abzusagen.

Die vom 13. bis 21. März 2021 in der Messe Essen geplante Weltmesse des Pferdesports EQUITANA kann nicht wie vorgesehen stattfinden und soll auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Samstag, 12. Dezember 2020

Angesichts rasant steigender Fallzahlen, was sowohl Neuinfektionen als auch Todesfälle betrifft, ist man sich einig, dass eine Verringerung der Kontakte und ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens dringend Not tut. Momentan wird viel diskutiert, wann der harte Lockdown beginnen soll, auf der anderen Seite wird jeder weitere Tag ohne Verschärfung der Maßnahmen womöglich mehr als 400 Menschen in Deutschland das Leben kosten. Jeder sollte jetzt verantwortungsbewusst handeln und nicht warten, bis die erforderlichen Maßnahmen angeordnet werden.

Mit

• 71.191.310 Infizierten (davon 45.453.445 genesen) und 1.597.212 Toten weltweit,
• 15.851.735 Infizierten und 295.539 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 9.826.775 Infizierten und 142.628 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 6.836.227 Infizierten und 180.437 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.602.048 Infizierten und 45.923 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 2.405.210 Infizierten und 57.671 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.814.397 Infizierten und 63.603 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.805.873 Infizierten und 63.387 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.780.673 Infizierten und 15.977 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 1.730.575 Infizierten und 47.624 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.314.309 Infizierten und 21.597 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 1.126.700 Infizierten und 22.676 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 604.452 Infizierten und 10.051 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 603.159 Infizierten und 17.792 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 373.831 Infizierten und 5.960 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 319.822 Infizierten und 4.415 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore (Stand 12. Dezember 2020 12.26 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 71,1 Millionen Infizierter. Global lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen am 10. Dezember 2020 bei 697.958. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 700.000 stagnieren, wären in 41 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert. Am 11. Dezember 2020 sind 12.921 Tote verzeichnet worden. Bei gleichbleibender Anzahl von Todesfällen werden in 31 Tagen insgesamt 2 Millionen Menschen an oder mit COVID-19 verstorben sein.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis 12. Dezember 2020 310.932 Infektionen und 4.422 Todesfälle gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 12. Dezember 2020 0 Uhr in den 12 Landkreisen/kreisfreien Städten Lippe (303,3), Solingen (268,1), Minden-Lübbecke (239,0), Wuppertal (226,4), Hagen (220,5), Herne (216,7), Remscheid (216,5), Duisburg (214,8), Recklinghausen (209,9), Unna (208,9), Düren (204,8) und Mülheim an der Ruhr (201,0) über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Selbst die Landkreise/kreisfreien Städte Coesfeld (59,8), Soest (72,6), Hochsauerlandkreis (75,4) und Münster (79,9) liegen über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, unterhalb dem Reduzierungen der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen möglich wären.

Sonntag, 6. Dezember 2020

Während Nordrhein-Westfalen lediglich fünf Hotspots mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen aufweist [Hagen (263,4), Lippe (228,4), Duisburg (216,8), Wuppertal (205,9) und Solingen (201,6)], gibt es in Bayern 23 Hotspots: Regen (593,0), Passau Stadt (439,4), Freyung-Grafenau (371,4), Nürnberg Stadt (350,7), Passau (329,6), Hof Stadt (309,9), Coburg (279,0), Main-Spessart (263,2), Erding (262,7), Fürth Stadt (254,5), Neumarkt i.d.Opf. (246,0), Schwabach Stadt (244,0), Augsburg Stadt (229,6), Rosenheim Stadt (223,4), Landshut (223,3), Augsburg (222,5), Nürnberger Land (221,9), Wunsiedel i.Fichtelgebirge (220,2), Günzburg (213,3), Kaufbeuren Stadt (209,5), Neu-Ulm (202,1), Straubing-Bogen (201,7) und Altötting (200,9). Um das Pandemiegeschehen nachhaltig zu begrenzen, hat der Ministerrat in Bayern in der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ab 9. Dezember beschlossen. Dazu zählen eine landesweite Ausgangsbeschränkung und eine erweiterte Ausgangssperre in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt Wechselunterricht. Einzelheiten sollen in der 10. BayIfSMV festgelegt werden, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gelten soll.

Damit ist Bayern das erste Bundesland, in dem über den Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidentenkonferenz hinaus weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriffen werden sollen. Auch andernorts scheint mir das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht zu sein.




Donnerstag, 3. Dezember 2020

Nach einem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidentenkonferenz soll der Teil-Lockdown bis 10. Januar fortgesetzt werden. Bei einem Zielwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, was bundesweit weniger als 41.561 Personen in sieben Tagen bedeutet, also im Schnitt 5.937 Personen pro Tag, dürfte dies nicht die letzte Verlängerung der Schutzmaßnahmen sein.

Mit

• 64.615.624 Infizierten (davon 41.597.098 genesen) und 1.495.311 Toten (23,1 ‰ der Infizierten) weltweit,
• 13.925.354 Infizierten (42,4 ‰ der Bevölkerung) und 273.847 Toten (19,7 ‰ der Infizierten) in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 9.534.964 Infizierten (6,9 ‰ der Bevölkerung) und 138.648 Toten (14,5 ‰ der Infizierten) in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 6.436.650 Infizierten (30,6 ‰ der Bevölkerung) und 174.515 Toten (27,1 ‰ der Infizierten) in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.354.934 Infizierten (16,0 ‰ der Bevölkerung) und 41.173 Toten (17,5 ‰ der Infizierten) in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 2.275.677 Infizierten (34,0 ‰ der Bevölkerung) und 52.822 Toten (23,2 ‰ der Infizierten) in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.665.775 Infizierten (35,7 ‰ der Bevölkerung) und 45.784 Toten (27,5 ‰ der Infizierten) in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.663.468 Infizierten (25,0 ‰ der Bevölkerung) und 59.796 Toten (35,9 ‰ der Infizierten) im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.641.610 Infizierten (27,2 ‰ der Bevölkerung) und 57.045 Toten (34,7 ‰ der Infizierten) in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.117.953 Infizierten (13,4 ‰ der Bevölkerung) und 17.693 Toten (15,8 ‰ der Infizierten) in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 1.028.610 Infizierten (25,3 ‰ der Bevölkerung) und 18.828 Toten (18,3 ‰ der Infizierten) in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 700.880 Infizierten (8,4 ‰ der Bevölkerung) und 14.129 Toten (20,2 ‰ der Infizierten) in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 582.252 Infizierten (50,9 ‰ der Bevölkerung) und 16.911 Toten (29,0 ‰ der Infizierten) in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 541.258 Infizierten (31,3 ‰ der Bevölkerung) und 9.584 Toten (17,7 ‰ der Infizierten) in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 335.660 Infizierten (39,3 ‰ der Bevölkerung) und 5.111 Toten (15,2 ‰ der Infizierten) in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 293.430 Infizierten (33,1 ‰ der Bevölkerung) und 3.538 Toten (12,1 ‰ der Infizierten) in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore (Stand 3. Dezember 2020 12.27 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 64,6 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 632.548 am 2. Dezember 2020 nur geringfügig gegenüber dem Höchstwert von 672.046 am 27. November 2020 abgenommen. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 650.000 stagnieren, wären in 54 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis 3. Dezember 2020 272.026 Infektionen und 3.721 Todesfälle gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 3. Dezember 2020 0 Uhr in Solingen (249,9), Hagen (245,4), Duisburg (220,6) und Wuppertal (204,2) über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Selbst Münster (50,7) und die Kreise Coesfeld (54,9) und Soest (58,7) liegen über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, unterhalb dem Reduzierungen der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen möglich wären.

Montag, 30. November 2020

Heute wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. November 2020 veröffentlicht, welche am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft tritt. Darin sind die Reduzierung der bei Zusammentreffen im öffentlichen Raum zulässigen Personenzahl auf fünf Personen aus zwei Haushalten festgelegt, das Tragen von Alltagsmasken im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften und weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmeter in Handelseinrichtungen. Über die Gültigkeit der Verordnung hinaus ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig, wobei auch hier Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.

Ansonsten bleibt es beim Verbot von Konzerten und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie des Betriebs von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen – für die Dauer der Gültigkeit dieser Fassung der Coronaschutzverdnung. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Kreise und kreisfreie Städte, in denen 7-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, müssen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen abstimmen.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis 30. November 2020 260.646 Infektionen und 3.435 Todesfälle gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 30. November 2020 0 Uhr in den Landkreisen/kreisfreien Städten Solingen (294,5), Duisburg (244,6), Lippe (229,1), Recklinghausen (209,4), Hagen (209,3), Hamm (206,2), Bielefeld (204,1) und Wesel (200,4) über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Selbst Münster (53,6), die Städteregion Aachen (62,7) und der Kreis Soest (66,9) liegen über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, unterhalb dem Reduzierungen der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen möglich wären.

Donnerstag, 26. November 2020

Mehr als eine Million Infektionen in Deutschland

Bei der Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 25. November 2020 haben sich Bund und Länder auf neue Regeln geeinigt. Bindend sind jedoch erst die Coronaschutzverordnungen der Länder, und bisher ist mir noch keine ab 1. Dezember 2020 gültige Fassung dieser Verordnung bekannt.

In Nordrhein-Westfalen liegt die 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen/kreisfreien Städten Hagen (249,6), Lippe (247,5), Duisburg (227,6), Düren (226,7), Solingen (222,9), Hamm (212,9), Bielefeld (209,2), Herne (206,5) und Recklinghausen (203,9) über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, in den Landkreisen/kreisfreien Städten Gütersloh (197,3), Bottrop (196,5) und Wuppertal (190,7) ist man nicht weit davon entfernt. Münster (62,2), Coesfeld (77,1), Hochsauerlandkreis (86,2), Soest (88,1), Kleve (90,6) und Steinfurt (97,9) haben zwar weniger als 100,0 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner, doch in Bezug auf die ursprünglich festgelegten Grenzwerte sind die Zahlen auch dort zu hoch.

Um eine deutschlandweite Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen zu erreichen, dürfen sich nicht mehr als 41.561 Personen in sieben Tagen anstecken, also im Schnitt 5.937 Personen pro Tag. Mit 22.268 Neuinfektionen an einem Tag und einer 7-Tage-Inzidenz von 137,8 (Stand 26. November 2020 0 Uhr) ist es bis dahin noch ein weiter Weg.

Die Theater und Philharmonie Essen GmbH lässt ihren Spielbetrieb bis Mitte Januar ruhen, Grillo-Theater, Aalto-Theater und Philharmonie Essen bleiben weiterhin geschlossen. Mit der Einstellung des Spielbetriebes bis Mitte Januar schafft die TUP nicht nur den Besucherinnen und Besuchern, sondern auch den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen verlässlichen Rahmen für die kommenden Wochen.

Mit

• 60.796.766 Infizierten (davon 38.919.340 genesen) und 1.428.671 Toten weltweit,
• 12.854.425 Infizierten und 263.196 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 9.266.705 Infizierten und 135.223 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 6.166.606 Infizierten und 170.769 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.235.437 Infizierten und 51.039 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 2.169.424 Infizierten und 37.688 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.617.355 Infizierten und 44.374 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.578.429 Infizierten und 57.128 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.509.875 Infizierten und 52.850 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 1.004.898 Infizierten und 15.413 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 941.112 Infizierten und 15.568 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 564.967 Infizierten und 16.077 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 511.040 Infizierten und 9.260 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 503.738 Infizierten und 13.014 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 313.978 Infizierten und 4.451 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 266.038 Infizierten und 2.773 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University in Baltimore, Maryland (Stand 26. November 2020 21.27 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 60,8 Millionen Infizierter, allein in Deutschland mehr als eine Million. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 632.945 am 25. November 2020 nur geringfügig gegenüber dem Höchstwert am 20. November 2020 abgenommen. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 650.000 stagnieren, wären in 60 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert.
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Samstag, 21. November 2020

In Nordrhein-Westfalen liegt die 7-Tage-Inzidenz in Herne mit 303,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen weit jenseits der ursprünglich festgelegten Grenzwerte von 30 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, ab denen weiterreichende Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu ergreifen sind. Auch in den Landkreisen/kreisfreien Städten Hagen (275,1), Solingen (270,1), Hamm (261,2), Duisburg (259,3), Düren (243,7), Lippe (229,1), Dortmund (228,8), Bottrop (224,6), Gelsenkirchen (208,7), Heinsberg (205,0), Wuppertal (203,9) und Recklinghausen (200,8) liegt die 7-Tage-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, in den Landkreisen/kreisfreien Städten Gütersloh (189,9), Rhein-Erft-Kreis (188,3), Minden-Lübbecke (182,7) und Remscheid (181,4) ist man nicht weit davon entfernt. Coesfeld (68,9), Münster (78,7), Soest (84,5) und Kleve (98,6) haben zwar weniger als 100,0 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner, doch in Bezug auf die ursprünglich festgelegten Grenzwerte sind die Zahlen auch dort zu hoch.

Am 20. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung) unanfechtbar vorläufig außer Vollzug gesetzt (Aktenzeichen: 13 B 1770/20.NE). Die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten sei voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Eine Absonderungspflicht für Rückreisende sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Die Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtswidrigen Norm sei auch wegen des erheblichen Grundrechtseingriffs geboten. Die Coronaeinreiseverordnung wurde daraufhin außer Kraft gesetzt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Verordnung so bald wie möglich überarbeitet wird und anschließend in der neuen Fassung wieder in Kraft tritt.

Ich bin von der Coronaeinreiseverordnung nicht betroffen, dennoch macht mich die Sache nachdenklich. Müssen wirklich alle Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erst durch Gerichte überprüft werden? Gibt es im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wirklich niemanden, dem vorher aufgefallen ist, dass die Coronaeinreiseverordnung womöglich rechtswidrig ist?

Mit

• 57.659.505 Infizierten (davon 36.956.265 genesen) und 1.373.947 Toten weltweit,
• 11.915.042 Infizierten und 254.445 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 9.050.597 Infizierten und 132.726 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 6.020.164 Infizierten und 168.613 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.160.345 Infizierten und 48.341 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 2.047.563 Infizierten und 35.442 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.556.730 Infizierten und 42.619 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.477.230 Infizierten und 54.381 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.345.767 Infizierten und 48.569 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 914.118 Infizierten und 13.936 Toten in Deutschland (83.122.889 Einwohner am 30.06.2020),
• 843.475 Infizierten und 13.288 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 553.680 Infizierten und 15.352 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 480.649 Infizierten und 8.898 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 435.273 Infizierten und 12.084 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 290.601 Infizierten und 3.992 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 235.351 Infizierten und 2.224 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 21. November 2020 11.25 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 57,6 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 665.668 am 20. November 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 650.000 stagnieren, wären in 65 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert.



Dienstag, 17. November 2020

Langsam aber sicher komme ich mir veralbert vor. Am 23. März 2020 trat ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft, das lokale Maximum der täglichen Neuinfektionen wurde am 3. April 2020 (11 Tage später) beobachtet. Der neuerliche Teil-Lockdown trat am 2. November 2020 in Kraft, das lokale Maximum der täglichen Neuinfektionen wurde womöglich am 13. November 2020 (11 Tage danach) beobachtet. Aber diesmal sollen sich die Infektionszahlen angeblich zu langsam stabilisieren. Warum sollten sich denn diesmal die Infektionszahlen schneller stabilisieren als im Frühjahr? Womöglich schneller als die Inkubationszeit? Selbst wenn man die Bevölkerung am 2. November 2020 komplett in Quarantäne gesteckt hätte, hätten sich die Infektionszahlen dennoch erst nach Ablauf der Inkubationszeit stabilisiert. Das RKI gibt für COVID-19 eine Inkubationszeit von 10 bis 14 Tagen an, nach der 95% der Infizierten Symptome entwickelt hatten. Also sollte man doch nach Ablauf von 14 Tagen und einer Stabilisierung der Infektionszahlen nicht alle bisherigen Erkenntnisse infrage stellen. Natürlich ist das Level, auf dem sich die Infektionszahlen stabilisiert haben, viel zu hoch, und natürlich können diese nur gesenkt werden, wenn es weiterhin so wenig Kontakte wie möglich gibt, aber dann sollte das doch auch so kommuniziert werden. Was den augenblicklich starken Anstieg an den Folgen einer COVID-19-Infektionen Verstorbener anbelangt, für diese Menschen kam der Teil-Lockdown am 2. November 2020 bereits zu spät, hätte einen Monat früher in Kraft treten müssen. Schaut man sich den Verlauf der Fallzahlen im Nachhinein an, so hätte man tatsächlich eher über eine Reduzierung sozialer Kontakte nachdenken sollen.



In Nordrhein-Westfalen bleibt es nach der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. November 2020 bei der Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 in der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung, die mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft tritt. Darüber hinaus sind Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen, Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sowie große Festveranstaltungen bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

Für den 25. November 2020 ist die nächste Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vorgesehen, bei der das weitere Vorgehen sowie die Perspektive für Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutiert und entschieden werden soll.


Samstag, 14. November 2020

In Nordrhein-Westfalen liegt die 7-Tage-Inzidenz in Herne mit 334,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen weit jenseits der ursprünglich festgelegten Grenzwerte von 30 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, ab denen weiterreichende Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu ergreifen sind. Auch in Duisburg (272,9), im Kreis Düren (267,9), in Solingen (239,9), Hamm (232,9), in der Städteregion Aachen (227,6), in Remscheid (220,9) und im Kreis Lippe (207,8) liegt die 7-Tage-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, im Kreis Recklinghausen (198,0) und in Oberhausen (192,6) ist man nicht weit davon entfernt. Der Kreis Coesfeld (68,9), Münster (83,1) und die Kreise Soest (90,8) und Höxter (91,3) haben zwar weniger als 100,0 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner, doch in Bezug auf die ursprünglich festgelegten Grenzwerte sind die Zahlen auch dort zu hoch. In dieser Situation über Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auch nur nachzudenken erscheint mir unverantwortlich.

Die Stadt Hamburg hat bereits zum jetzigen Zeitpunkt den vom 7. bis 9. Mai 2021 geplanten 832. Hafengeburtstag Hamburg abgesagt.

Hafengeburtstag Hamburg, Schlepperballett

Mit

• 53.420.167 Infizierten (davon 34.495.745 genesen) und 1.303.400 Toten weltweit,
• 10.744.869 Infizierten und 244.357 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 8.773.479 Infizierten und 129.188 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.810.652 Infizierten und 164.737 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.915.677 Infizierten und 42.600 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.887.836 Infizierten und 32.536 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.458.591 Infizierten und 40.769 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.321.031 Infizierten und 51.396 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 1.107.303 Infizierten und 44.139 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 785.093 Infizierten und 12.404 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 665.547 Infizierten und 9.499 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 525.012 Infizierten und 14.106 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 443.533 Infizierten und 8.430 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 407.939 Infizierten und 11.326 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 257.135 Infizierten und 3.315 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 191.228 Infizierten und 1.661 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 14. November 2020 10.26 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 53,4 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 666.053 am 11. November 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 600.000 stagnieren, wären in 78 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert.





Samstag, 7. November 2020

In Nordrhein-Westfalen liegt die 7-Tage-Inzidenz in Hagen mit 274,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen inzwischen weit jenseits der ursprünglich festgelegten Grenzwerte von 30 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, ab denen weiterreichende Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu ergreifen sind. Auch in Duisburg (268,3), Bottrop (264,5), Mülheim an der Ruhr (248,5), Herne (242,9), in den Kreisen Herford (235,5) und Recklinghausen (228,0), in Remscheid (213,8), Dortmund (203,3) und im Kreis Mettmann (202,9) liegt die 7-Tage-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, in Düsseldorf (197,1), Hamm (195,6), Gelsenkirchen (194,5) und Essen (190,6) ist man nicht mehr weit davon entfernt. Der Kreis Soest hat mit 73,6 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner die niedrigste 7-Tage-Inzidenz in NRW.

Folglich wurde die vom 5. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geplante Zollverein-Eisbahn auf der Gelände der ehemaligen Kokerei Zollverein abgesagt, da die Abstandsregeln weder auf der 150 Meter langen Eislaufbahn noch beim Eisstockschießen eingehalten werden könnten.

Blick vom Dach der Mischanlage auf die Kokerei Zollverein

Mit

• 49.382.879 Infizierten (davon 32.518.778 genesen) und 1.243.523 Toten weltweit,
• 9.739.924 Infizierten und 236.099 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 8.462.080 Infizierten und 125.562 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.631.181 Infizierten und 162.015 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.740.172 Infizierten und 30.010 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.709.716 Infizierten und 39.916 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.328.832 Infizierten und 38.833 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.149.791 Infizierten und 48.565 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 862.681 Infizierten und 40.638 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 653.992 Infizierten und 11.240 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 493.765 Infizierten und 7.287 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 488.044 Infizierten und 11.308 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 404.392 Infizierten und 7.954 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 389.256 Infizierten und 10.722 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 211.913 Infizierten und 2.712 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 138.979 Infizierten und 1.340 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 7. November 2020 9.24 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 49,4 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 642.724 am 6. November 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 650.000 stagnieren, wären in weniger als 78 Tagen 100 Millionen Menschen infiziert.


Freitag, 30. Oktober 2020

In Solingen hat die 7-Tage-Inzidenz mit 283,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen einen neuen Höchstwert in NRW erreicht, auch in Remscheid (245,2), Duisburg (243,4), Herne (216,7) und Köln (202,6) liegt die 7-Tage-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Vor dem Hintergrund des dramatischen Anstiegs der Neuinfektionen wird die aktuell gültige, zunächst bis zum 31. Oktober 2020 befristete Coronaschutzverordnung um einen Tag bis zum 1. November 2020 verlängert. Die neuen Regeln gelten dann – wie bundeseinheitlich vereinbart – in Nordrhein-Westfalen ab dem 2. November 2020.

Mit der neuen Verordnung wird unter anderem die wichtige AHA-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) nochmals deutlicher formuliert und deren Geltungsbereiche einheitlicher festgelegt. So gilt ab dem 2. November 2020 grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Eine weitere wichtige Botschaft der neuen Verordnung lautet: Um die Infektionswelle zu brechen, müssen im November alle nicht auf Schule und Ausbildung sowie Beruf bezogenen Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.

Konkret heißt das:
  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als zehn Personen sind aber auch in diesen Fällen nicht erlaubt.
  • Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel zu achten.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Übernachtungen im Rahmen von Reisen, die vor dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind hiervon nicht betroffen. Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
  • Gastronomische Betriebe sind zu schließen. Ausgenommen ist die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen.
  • Zu schließen sind:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
    • Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte
    • Kinos, Freizeitparks, zoologische Gärten und Tierparks und andere Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
    • Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Ausnahme des Individualsports im Freien
    • Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Untersagt sind zudem körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Fußpflege sowie medizinisch notwendiger Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Auch wenn es für die geschlossenen Betriebe großzügige Entschädigungsregelungen geben wird, sind unsere Maßnahmen gravierend – das ist uns bewusst. Sie treffen viele Betriebe, die in den letzten Monaten hart gearbeitet haben, um ihre Kunden und Gäste vor dem Virus zu schützen. Wir sind aber überzeugt, dass der Schaden für Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeitbranche um ein Vielfaches schlimmer ausfallen wird, wenn es uns jetzt nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus durch einen Akt entschlossenen Handelns einzudämmen.“

Durch den Wegfall der Gefährdungsstufen in der neuen, ab dem 2. November 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung bedeuten die neuen Regeln faktisch eine Lockerung des Kontaktverbotes: Durften sich zuvor in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen, so dürfen sich ab 2. November 2020 wieder 10 Personen zweier Hausstände treffen.

Mit

• 45.373.712 Infizierten (davon 30.394.329 genesen) und 1.185.053 Toten weltweit,
• 9.015.262 Infizierten und 229.357 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 8.088.851 Infizierten und 121.090 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.494.376 Infizierten und 158.969 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.588.433 Infizierten und 27.462 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.327.853 Infizierten und 36.058 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.185.678 Infizierten und 35.878 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 992.874 Infizierten und 46.319 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 647.674 Infizierten und 38.321 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 517.631 Infizierten und 10.390 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 392.258 Infizierten und 11.308 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 373.154 Infizierten und 10.177 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 347.770 Infizierten und 7.408 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 340.834 Infizierten und 5.351 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 154.251 Infizierten und 2.249 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 99.576 Infizierten und 1.082 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 30. Oktober 2020 21.24 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 45,3 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 537.866 am 26. Oktober 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 500.000 stagnieren, wären in weniger als vier Monaten 100 Millionen Menschen infiziert.


Samstag, 24. Oktober 2020

In Solingen hat die 7-Tage-Inzidenz mit 197,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen einen neuen Höchstwert in NRW erreicht, auch im Kreis Düren (156,4), in Duisburg (151,8), Remscheid (141,0), Herne (140,6), Gelsenkirchen (138,7), Köln (136,8), Wuppertal (127,6), in der Städteregion Aachen (126,6), in Bochum (109,4), Recklinghausen (106,5) und Dortmund (101,5) liegt die 7-Tage-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.


Inzwischen wurden weitere Weihnachtsmärkte Im Ruhrgebiet abgesagt: Die Bochumer Weihnacht in der Innenstadt sowie der Cranger Weihnachtszauber und der Weihnachtsmarkt am Robert-Brauner-Platz in Herne.

Mit

• 42.262.179 Infizierten (davon 28.578.042 genesen) und 1.145.070 Toten weltweit,
• 8.493.747 Infizierten und 223.995 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 7.814.582 Infizierten und 117.956 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.353.656 Infizierten und 156.471 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.487.260 Infizierten und 25.674 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.084.659 Infizierten und 34.536 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 1.046.132 Infizierten und 34.752 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 834.010 Infizierten und 44.661 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 484.869 Infizierten und 37.059 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 426.110 Infizierten und 10.008 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 357.693 Infizierten und 9.658 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 287.700 Infizierten und 10.658 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 278.546 Infizierten und 7.026 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 241.946 Infizierten und 4.351 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 103.653 Infizierten und 2.067 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 74.415 Infizierten und 954 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 24. Oktober 2020 11.24 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 41,3 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 468.499 am 24. Oktober 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 400.000 stagnieren, wären in weniger als fünf Monaten 100 Millionen Menschen infiziert.


Donnerstag, 22. Oktober 2020

In Nordrhein-Westfalen beträgt die 7-Tage-Inzidenz lt. RKI aktuell (22. Oktober 2020 0 Uhr) 70,8 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, wozu Solingen (154,5), Herne (152,8), Gelsenkirchen (123,6), der Kreis Düren (117,1), Köln (111,7), Wuppertal (105,9), Duisburg (105,7) und die Städteregion Aachen (100,5) nicht unerheblich beitragen. In Bayern sollen ab einer Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in der entsprechenden Region keine Kultur- und Vereinsveranstaltungen mit über 50 Personen erlaubt sein, außerdem wird die Sperrstunde in der Gastronomie in diesen Regionen auf 21 Uhr vorverlegt.

In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien vorerst bis zum Ende des Jahres an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht unverändert.

Der Duisburger Weihnachtsmarkt kann in diesem Jahr nicht stattfinden, die Weihnachtsmärkte in der Essener Innenstadt und am CentrO Oberhausen sollen dagegen stattfinden. In beiden Städten hat der Aufbau schon begonnen. Auch in Dortmund hat der Aufbau des „größten Weihnachtsbaums“ auf dem Hansaplatz bereits begonnen. Im gesamten Ruhrgebiet gilt augenblicklich die Gefährdungsstufe 2.


Die vom 27. November bis zum 6. Dezember 2020 geplante „Limited Edition“ der Essen Motor Show mit über 360.000 Besuchern im vergangenen Jahr wurde am 21. Oktober 2020 aufgrund einer aus der aktuellen Infektionslage resultierenden behördlichen Entscheidung der Stadt Essen abgesagt.

Mit

• 41.310.004 Infizierten (davon 28.167.502 genesen) und 1.132.676 Toten weltweit,
• 8.338.413 Infizierten und 222.220 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 7.706.946 Infizierten und 116.616 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.298.772 Infizierten und 155.403 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.453.923 Infizierten und 25.072 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 1.005.295 Infizierten und 34.366 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 1.000.369 Infizierten und 34.075 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 792.203 Infizierten und 44.248 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 449.548 Infizierten und 36.832 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 397.922 Infizierten und 9.913 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 353.426 Infizierten und 9.513 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 259.207 Infizierten und 6.934 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 253.386 Infizierten und 10.539 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 214.686 Infizierten und 4.019 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 97.019 Infizierten und 2.044 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 71.844 Infizierten und 941 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 22. Oktober 2020 13.24 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 41,3 Millionen Infizierter. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 443.751 am 21. Oktober 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Würde die Zahl der täglichen Neuinfektionen bei 400.000 stagnieren, wären in weniger als fünf Monaten 100 Millionen Menschen infiziert.


Samstag, 17. Oktober 2020

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Oktober 2020, im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet. Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Corona­schutz­ver­ordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober.

Die Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse verstärkte Schutzmaßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigt. Sofern das Infektionsgeschehen nicht auf bestimmte Einrichtungen einzugrenzen ist, gilt in dieser neuen „Gefährdungsstufe 1“:
  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.
Mit Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt vor Ort die „Gefährdungsstufe 2“:
  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Nimmt das Infektionsgeschehen weiter zu, müssen weitergehende Maßnahmen geprüft werden. Die Gefährdungsstufen 1 und 2 müssen von der Kommune – soweit die entsprechenden Grenzwertüberschreitungen nicht bereits in den letzten Tagen offiziell festgestellt wurden – durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Die verschärften Schutzmaßnahmen greifen dann in der Regel ab 0.00 Uhr des Folgetages. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

Mit

• 39.378.961 Infizierten (davon 27.112.825 genesen) und 1.105.120 Toten weltweit,
• 8.050.385 Infizierten und 218.602 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 7.432.680 Infizierten und 112.998 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.200.300 Infizierten und 153.214 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.376.020 Infizierten und 23.857 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 946.560 Infizierten und 33.775 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 876.342 Infizierten und 33.325 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 692.112 Infizierten und 44.519 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 391.611 Infizierten und 36.427 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 359.802 Infizierten und 9.775 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 343.955 Infizierten und 9.153 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 217.821 Infizierten und 6.765 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 202.151 Infizierten und 10.359 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 167.230 Infizierten und 3.524 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 74.442 Infizierten und 2.122 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 61.387 Infizierten und 882 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 17. Oktober 2020 12.24 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 39,4 Millionen Infizierter, wovon allein 8.050.385 (rund 20,4 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Auch bei der Zahl der Toten belegen die USA mit 218.602 (19,8 Prozent) den Spitzenrang. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 411.337 am 16. Oktober 2020 einen neuen Höchstwert erreicht.


Samstag, 10. Oktober 2020

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen in weiten Teilen Deutschlands gestiegen, gerade in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Zahl der Kontakte trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder reduziert werden. Um diese in den Großstädte besondere Herausforderung zu meistern, hat sich die Bundeskanzlerin mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland Berlin, Hamburg, Bremen, München, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig und Stuttgart besprochen. Dabei ist man übereingekommen, dass spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche umgehend besondere Beschränkungen erforderlich werden. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ggf. die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für Gastronomie­betriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.

Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde „Recklinghausen leuchtet 2020“ vom 26. Oktober bis 11. November 2020 abgesagt. Es ist geplant, das Event Ende Februar/Anfang März 2021 durchzuführen.

„Recklinghausen leuchtet“ 2018, Rathausshow, Videostill

Mit

• 36.944.277 Infizierten (davon 25.694.410 genesen) und 1.069.080 Toten weltweit,
• 7.665.266 Infizierten (23,5 ‰ der Bevölkerung) und 213.816 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 6.979.432 Infizierten (5,1 ‰ der Bevölkerung) und 107.416 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 5.055.888 Infizierten (24,1 ‰ der Bevölkerung) und 149.639 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.278.245 Infizierten (8,7 ‰ der Bevölkerung) und 22.331 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 861.112 Infizierten (18,4 ‰ der Bevölkerung) und 32.929 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 732.432 Infizierten (10,9 ‰ der Bevölkerung) und 32.601 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 578.398 Infizierten (8,7 ‰ der Bevölkerung) und 42.769 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 343.770 Infizierten (5,7 ‰ der Bevölkerung) und 36.111 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 332.382 Infizierten (4,0 ‰ der Bevölkerung) und 8.722 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 320.899 Infizierten (3,9 ‰ der Bevölkerung) und 9.609 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 173.847 Infizierten (10,1 ‰ der Bevölkerung) und 6.624 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 148.981 Infizierten (13,0 ‰ der Bevölkerung) und 10.151 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 121.638 Infizierten (3,0 ‰ der Bevölkerung) und 2.972 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 60.368 Infizierten (7,1 ‰ der Bevölkerung) und 2.088 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 54.432 Infizierten (6,1 ‰ der Bevölkerung) und 852 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 10. Oktober 2020 15.23 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 37 Millionen Infizierter, wovon allein 7.665.266 (rund 20,7 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Auch bei der Zahl der Toten belegen die USA mit 213.816 (20,0 Prozent) den Spitzenrang. Global bewegt sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 360.685 am 9. Oktober 2020 noch immer auf einem (zu) hohen Niveau.


Nittwoch, 30. September 2020

Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.

Die Regelungen für Weihnachtmärkte

Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.

Dortmunder Weihnachtsstadt 2019, der „größte Weihnachtsbaum“ auf dem Hansaplatz

Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden.

Die Regelungen für private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.

Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

Zudem haben Bund und Länder beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.

Mein Kommentar

Angeblich hat die Regierung über den Sommer viel gelernt, aber mehr als sechs Monate nach Erklärung von COVID-19 zur Pandemie durch die WHO am 11. März 2020 läuft noch immer viel zu viel verkehrt. Bestes Beispiel sind die Maßnahmen, die ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen ergriffen werden sollen. Hamm hat lt. NRW-Gesundheitsministerium (Stand 30. September 2020, 0 Uhr) einen 7-Tages-Inzidenzwert von 80,4, Gelsenkirchen 41,1, der Kreis Recklinghausen 22,1, aber die kreisangehörige Stadt Gladbeck weit mehr als 50. Jedoch hat Gladbeck keinerlei zusätzliche Einschränkungen zu befürchten, so lange der Kreis Recklinghausen unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen bleibt. Schleswig-Holstein weist sogar einzelne Berliner Bezirke als Risikogebiete aus, warum kann NRW nicht zumindest bei kreisangehörige Städten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergreifen? Verkehrte Welt…


Dienstag, 29. September 2020

Traurige Realität: Mehr als eine Million Tote

Mit

• 33.378.462 Infizierten (davon 23.163.520 genesen) und 1.002.129 Toten weltweit,
• 7.149.072 Infizierten und 205.085 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 6.145.291 Infizierten und 96.318 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 4.745.464 Infizierten und 142.058 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.162.428 Infizierten und 20.456 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 748.266 Infizierten und 31.411 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 581.821 Infizierten und 31.822 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 441.573 Infizierten und 42.090 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 315.845 Infizierten und 8.062 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 311.364 Infizierten und 35.851 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 288.639 Infizierten und 9.476 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 115.353 Infizierten und 9.987 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 115.640 Infizierten und 6.415 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 88.636 Infizierten und 2.447 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 52.646 Infizierten und 2.065 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 43.432 Infizierten und 790 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 29. September 2020 9.23 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 33,4 Millionen Infizierter, wovon allein 7.149.072 (rund 21,4 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Auch bei der Zahl der Toten belegen die USA mit 205.085 (20,5 Prozent) den Spitzenrang. Global bewegt sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 360.934 am 24. September 2020 noch immer auf einem (zu) hohen Niveau.






Mittwoch, 16. September 2020

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 15. September 2020, die Verlängerung der Coronaverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen bis einschließlich 30. September 2020 beschlossen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: hier sind in allen Bereichen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in den Sportstätten zugelassen. Außerdem haben sich die Länder angesichts der besonderen Herausforderungen bei Mannschafts­wettbewerben mit entsprechendem Faninteresse auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Frage nach Zuschauern bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen und damit auch bei Bundesligaspielen geeinigt. Für einen zunächst sechs Wochen dauernden Probebetrieb sollen bundesweite Teamsportveranstaltungen wieder mit Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden können, wenn strenge Regeln für den Hygiene- und Infektionsschutz eingehalten werden.

Veltins-Arena, Tausend-Freunde-Mauer

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Der Sport wurde in den letzten Monaten auf eine harte Probe gestellt. Allen ist bewusst, dass der Sport von seinen Zuschauern und der Stimmung in den Stadien lebt. Viele haben das schmerzlich vermisst. Genauso klar ist auch: Der Infektionsschutz und damit der Schutz von Gesundheit muss oberste Priorität haben. Daher tasten wir uns jetzt vorsichtig an eine Wiederzulassung einer begrenzten Zahl an Zuschauern heran. Allerdings nur, wenn das regionale Infektionsgeschehen beachtet und besondere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Das wird für alle Beteiligten sicherlich eine neue Herausforderung. Wir haben die Herausforderungen bisher alles in allem sehr gut gemeistert. Und ich bin zuversichtlich, dass uns das auch in diesem Fall gelingen kann, wenn sich jeder Zuschauer diszipliniert und verantwortungsbewusst an die besonderen Auflagen vor Ort hält.“

Mit

• 29.598.820 Infizierten (davon 20.094.781 genesen) und 935.591 Toten weltweit,
• 6.606.562 Infizierten und 195.942 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 5.020.359 Infizierten und 82.066 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 4.382.263 Infizierten und 133.119 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 1.075.485 Infizierten und 18.853 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 603.167 Infizierten und 30.004 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 433.905 Infizierten und 31.007 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 376.670 Infizierten und 41.753 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 294.620 Infizierten und 7.186 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 289.990 Infizierten und 35.633 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 265.956 Infizierten und 9.372 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 94.795 Infizierten und 9.930 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 88.673 Infizierten und 6.300 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 75.734 Infizierten und 2.237 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 47.751 Infizierten und 2.028 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 34.305 Infizierten und 757 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 16. September 2020 11.22 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 29,6 Millionen Infizierter, wovon allein 6.606.562 (rund 22,3 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 380.492 am 15. September 2020 einen neuen Höchstwert erreicht.


Donnerstag, 27. August 2020

Wegen der COVID-19-Pandemie fallen u. a. der Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom, der Engelchen-Markt auf dem Heinrich-Heine-Platz in Düsseldorf, der MuseumsAdvent im LWL-Freilichtmuseum Detmold, der Romantische Weihnachtsmarkt im LWL-Freilichtmuseum Hagen aus, dagegen soll der Cranger Weihnachtszauber in Herne stattfinden, aber nur mit einem Ticket zu besuchen sein.

Cranger Weihnachtszauber 2019

Heute haben Bund und Länder für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie vereinbart, dass weiterhin grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und muss entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen. (Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.)

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.


Mittwoch, 26. August 2020

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen mit steigenden COVID-19-Infektionszahlen wurde das für den 4. September 2020 in der Merkur Spiel-Arena in Düsseldorf geplante Großkonzert „Give Live A Chance“ mit Bryan Adams, Sarah Connor, Rea Garvey, The BossHoss, Joris und Michael Mittermeier in den Spätherbst verschoben.

Dagegen startet am kommenden Samstag, 29. August 2020 die 107. Tour de France in der südfranzösischen Hafenstadt Nizza – mit Zuschauern.

Kampagne „Mit der AHA-Formel durch den Sommer“

Mit

• 23.933.343 Infizierten (davon 15.607.927 genesen) und 820.286 Toten weltweit,
• 5.780.141 Infizierten und 178.538 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 3.669.995 Infizierten und 116.580 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 3.234.474 Infizierten und 59.449 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 968.297 Infizierten und 16.638 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 412.553 Infizierten und 28.924 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 329.883 Infizierten und 41.535 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 285.902 Infizierten und 30.549 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 261.194 Infizierten und 6.163 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 261.174 Infizierten und 35.455 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 237.900 Infizierten und 9.284 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 82.447 Infizierten und 9.996 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 70.264 Infizierten und 6.241 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 63.802 Infizierten und 1.994 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 40.645 Infizierten und 2.003 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 26.033 Infizierten und 733 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 26. August 2020 15.35 Uhr) gibt es weltweit bereits knapp 24 Millionen Infizierter, wovon allein 5.780.141 (rund 24,2 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit 241.961 am 25. August 2020 leicht rückläufig.


Dienstag, 11. August 2020

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar und nicht – wie bisher – erst nach einer zusätzlichen Aufforderung mit 150 Euro geahndet.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Zum Ende der Reisesaison haben wir in Nordrhein-Westfalen ein dynamisches Infektionsgeschehen mit steigenden Infektionszahlen. Vor dem Hintergrund stehen weitere Öffnungen derzeit nicht zur Debatte. Mit dieser Situation verantwortungsvoll umzugehen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher appelliere ich erneut an die Bürgerinnen und Bürger: Egal ob am See, im Biergarten oder im ÖPNV. Halten Sie sich an die bestehenden Regelungen. Halten Sie Abstand, tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und beachten Sie die üblichen Hygieneregeln.“

Mit

• 20.166.415 Infizierten (davon 12.388.925 genesen) und 738.266 Toten weltweit,
• 5.124.050 Infizierten und 164.329 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 3.057.470 Infizierten und 101.752 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.268.675 Infizierten und 41.585 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 895.691 Infizierten und 15.103 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 326.612 Infizierten und 28.581 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 313.394 Infizierten und 46.611 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 251.237 Infizierten und 35.215 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 243.180 Infizierten und 5.873 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 239.355 Infizierten und 30.327 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 219.342 Infizierten und 9.208 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 74.620 Infizierten und 9.879 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 60.853 Infizierten und 6.180 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 52.961 Infizierten und 1.821 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 36.895 Infizierten und 1.990 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 22.245 Infizierten und 723 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 11. August 2020 21.35 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 20 Millionen Infizierter, wovon allein 5.124.050 (rund 25,4 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit rund 228.000 am 10. August 2020 leicht rückläufig.


Freitag, 7. August 2020

In der kommenden Woche enden in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, und im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Dabei soll der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen angesichts derzeit steigender Infektionszahlen den Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts. Das detaillierte Konzept für den angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 ist auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung einsehbar.

Mit

• 19.111.123 Infizierten (davon 11.578.821 genesen) und 715.163 Toten weltweit,
• 4.888.657 Infizierten und 160.104 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 2.912.212 Infizierten und 98.493 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 2.027.074 Infizierten und 41.585 Toten in Indien (geschätzt 1.380.004.000 Einwohner 2020),
• 857.378 Infizierten und 14.698 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 309.855 Infizierten und 28.500 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 309.796 Infizierten und 46.498 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 249.204 Infizierten und 35.187 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 237.265 Infizierten und 5.798 Toten in der Türkei (geschätzt 83.154.997 Einwohner 2019),
• 231.319 Infizierten und 30.308 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 215.224 Infizierten und 9.188 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 72.016 Infizierten und 9.861 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 57.465 Infizierten und 6.173 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 49.515 Infizierten und 1.744 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 36.108 Infizierten und 1.985 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 21.696 Infizierten und 719 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 7. August 2020 10.34 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 19 Millionen Infizierter, wovon allein 4.888.657 (rund 25,6 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit rund 290.000 am 31. Juli 2020 einen neuen Höchststand erreicht. Rechnet man das Infektionsgeschehen in Deutschland mit 9.188 Toten im Zusammenhang mit COVID-19 auf rund 330 Millionen Einwohner hoch, so wären dies lediglich 36.522 Tote, d. h. 123.582 Tote in den USA gehen auf das Konto von uneinsichtigem und unverantwortlichem Handeln daselbst, könnten womöglich noch leben, hätte man die Gefahr der COVID-19-Pandemie ernst genommen. In Deutschland sind bisher 0,11 ‰ der Bevölkerung an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung verstorben, in den USA dagegen 0,49 ‰.


Dienstag, 21. Juli 2020

Die fünfte Auflage des „Essen Light Festival“ soll trotz COVID-19-Pandemie vom 2. bis 11. Oktober 2020 in der Essener Innenstadt stattfinden. Alle Lichtinstallationen sollen an Orten realisiert werden, die viel Platz bieten, um genügend Abstand halten zu können – hoffentlich halten sich die Besucher auch an die dann gültigen Abstandsregeln. Es soll Video-Mappings am Willy-Brandt-Platz, der Marktkirche und den Kastanienhöfen geben, außerdem eine große Lichtshow auf dem Kennedyplatz. An den Kastanienhöfen besteht die Gefahr, als Fußgänger von Autofahrern, die sich ebenfalls wie „Hans Guck-in-die-Luft“ die Lichtinstallation anschauen, „über den Haufen gefahren“ zu werden, so zumindest meine persönliche Erfahrung in den vergangenen Jahren.

„Essen Light Festival“ 2018, „Glückauf Zukunft“, Domhof

Mit

• 14.729.037 Infizierten (davon 8.323.901 genesen) und 610.565 Toten weltweit,
• 3.831.430 Infizierten und 140.909 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 2.118.646 Infizierten und 80.120 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 782.040 Infizierten und 12.561 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 296.944 Infizierten und 45.397 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 264.836 Infizierten und 28.422 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 244.624 Infizierten und 35.058 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 214.023 Infizierten und 30.180 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 203.495 Infizierten und 9.098 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 64.094 Infizierten und 9.805 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 52.142 Infizierten und 6.155 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 40.782 Infizierten und 1.636 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 33.742 Infizierten und 1.972 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 19.827 Infizierten und 710 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 21. Juli 2020 13.34 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als 14 Millionen Infizierter, wovon allein 3.831.430 (rund 26 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit rund 252.500 am 16. Juli 2020 einen neuen Höchststand erreicht.


Sonntag, 28. Juni 2020

Einige Bundesländer haben nach dem COVID-19-Ausbruch Mitte Juni 2020 in dem Fleischverarbeitungsunternehmen Tönnies Holding in Rheda-Wiedenbrück ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen erlassen, damit dürfte der Sommerurlaub für Menschen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf gelaufen sein. Österreich hat für die Landkreise Gütersloh und Warendorf eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) ausgesprochen und rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Nordrhein-Westfalen ab, da für den Rest des Landes ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus bestehe.

Staatstheater Nürnberg, Opernhaus

Wegen eines positiven Covid-19-Testergebnisses im familiären Umfeld eines Schauspiel-Ensemblemitglieds hat das Staatstheater Nürnberg vorsorglich einen Großteil seines Schauspielensembles darum gebeten, vorerst in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Von dieser präventiven Maßnahme sind sowohl der Vorstellungs- als auch der Probenbetrieb in der Schauspielsparte betroffen. Die für den 28. Juni 2020 geplante Premiere „3. Etage Outdoor: Canciones Españolas“ auf dem Vorplatz des Schauspielhauses und die für den 29. Juni 2020 geplante Premiere des Audiowalks „Das Schloss“ nach Motiven von Franz Kafka wurden abgesagt.




Mit

• 10.006.980 Infizierten (davon 5.071.617 genesen) und 499.307 Toten weltweit,
• 2..510.337 Infizierten und 125.539 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 1.313.667 Infizierten und 57.070 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 633.542 Infizierten und 9.060 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 311.739 Infizierten und 43.598 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 248.469 Infizierten und 28.341 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 240.136 Infizierten und 34.716 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 199.473 Infizierten und 29.781 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 194.693 Infizierten und 8.968 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 61.295 Infizierten und 9.732 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 50.355 Infizierten und 6.124 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 33.907 Infizierten und 1.438 Toten in Polen (40.657.182 Einwohner am 01.01.2018),
• 31.617 Infizierten und 1.962 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 16.979 Infizierten und 702 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 28. Juni 2020 14.33 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als zehn Millionen Infizierter, wovon allein 2..510.337 (rund 25,1 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global ist die Zahl der Neuinfektionen pro Tag mit rund 191.700 am 26. Juni 2020 seit über zwei Monaten noch angestiegen.


Dienstag, 16. Juni 2020

Seit heute steht die offizielle Corona-Warn-App zum kostenlosen Download in den App-Stores von Google und Apple zur Verfügung. Die App hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und effektiv zu unterbrechen. Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen. Die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld. Die App ist ein wichtiger Beitrag, um die Covid19 Pandemie zu begrenzen. Die App ist aber kein Allheilmittel. Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken bleiben weiterhin die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung.

© Bundesregierung

Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig.

Die „Corona-Warn-App“ ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung und wird vom RKI herausgegeben. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es hier bereits knapp eine halbe Million Views.

© Bundesregierung

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.corona-warn-app.de.

Mit Aufhebung der Reiseschränkung für 29 europäische Länder nimmt die Bahn ihre Auslandsverbindungen wieder auf, auch der Thalys verkehrt wieder täglich aus dem Ruhrgebiet nach Paris.

Thalys PBKA 4346 als Thalys Nr. 9472 Dortmund Hbf – Paris Gare du Nord

Was Düsseldorf kann, kann Dortmund natürlich auch: Vom 25. Juni bis 11. August 2020 öffnet auf dem Gelände der Westfalenhallen auf rund 60.000 m² der Pop-up Freizeitpark „FunDOmio“ von 10 bis 21 Uhr für maximal 5.000 Besucher täglich. Dort findet man die üblichen Kirmesattraktionen wie den Freifallturm „Hangover – The Tower“, die Riesenschaukel „Konga“, den Giant Booster „Apollo 13“, den „Voodoo Jumper“ u. v. a. Der Spass kostet für Erwachsene 34 Euro Eintritt, Kinder bis elf Jahren zahlen 29 Euro. Spielgeschäfte und Essen und Getränke kosten extra. Doch die Rechnung kann m. E. nicht aufgehen: „FunDOmio“ kann an 48 Tagen maximal von 240.000 Besuchern aufgesucht werden, die dem Pop-up Freizeitpark also maximal 8,16 Mio. Euro an Eintrittsgeldern bescheren. 2019 sollen dagegen an 12 Tagen mehr als vier Millionen Menschen die Cranger Kirmes besucht haben, die ganz sicher mehr als 2 Euro pro Person auf der Kirmes ausgegeben haben…

Giant Booster „Apollo 13“


Donnerstag, 11. Juni 2020

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

Folgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor:

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

2. Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

4. Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.


Mittwoch, 10. Juni 2020

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU bis zum 31. August 2020 verlängert, für 29 europäische Länder wird sie dagegen ab 15. Juni 2020 aufgehoben. Spanien und Norwegen folgen erst später.

Ab 15. Juni 2020 soll der Regelbetrieb an den Grundschulen in NRW wieder aufgenommen werden, die Entscheidung ist jedoch nicht unumstritten.

Mit

• 7.256.412 Infizierten (davon 3.387.270 genesen) und 411.677 Toten weltweit,
• 1.979.893 Infizierten und 112.006 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 739.503 Infizierten und 38.406 Toten in Brasilien (210.147.125 Einwohner 2019),
• 493.023 Infizierten und 6.350 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 290.581 Infizierten und 40.968 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 241.966 Infizierten und 27.136 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 235.561 Infizierten und 34.043 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 191.523 Infizierten und 29.299 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 186.522 Infizierten und 8.748 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 59.569 Infizierten und 9.629 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 48.109 Infizierten und 6.050 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 30.988 Infizierten und 1.934 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 16.979 Infizierten und 672 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 10. Juni 2020 11.33 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als sieben Millionen Infizierter, wovon allein 1.979.893 (rund 27,3 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global ist die Zahl der Neuinfektionen pro Tag mit rund 123.300 am 9. Juni 2020 seit über einem Monat noch angestiegen.


Freitag, 5. Juni 2020

Nach den Lockerungen des Lockdowns steigen die Fahrgastzahlen wieder, aber auf mehreren Strecken im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen, teilweise muss ein Schienenersatzverkehr eingesetzt werden, da angeblich Triebfahrzeugführer fehlen. An Triebzügen scheint es jedenfalls nicht zu mangeln, die findet man teilweise gleich im halben Dutzend abgestellt vor.

FLIRT („flinker leichter Intercity- und Regional-Triebzug“) 3 XL, Hersteller Stadler Rail AG, Schweiz

Da sich aufgrund des Lockdowns mehr Menscher länger als gewöhnlich zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Müll an. Aber offensichtlich möchte niemand auf einer Müllhalde wohnen, also stellen immer mehr Menschen ihren Müll einfach an den Straßenrand, aus den Augen, aus dem Sinn… Dabei wäre der Abtransport problemlos möglich, die Entsorgungsbetriebe Essen beseitigen den Sperrmüll von Privathaushalten kostenlos, Anruf genügt.

Müllhalde am Straßenrand


Samstag, 30. Mai 2020

Die Große Kirmes am Rhein und die Cranger Kirmes können in diesem Jahr nicht stattfinden, aber vom 26. Juni bis 26. Juli 2020 werden über 20 Fahrgeschäfte wie der Alpina Achterbahn, dem Bellevue Riesenrad, High Impress, Happy Sailor, Break Dance oder einer Wildwasserbahn und über 10 Imbiss- und Süßwarenstände in einem Pop-Up-FreizeitPark auf dem Außengelände der Messe Düsseldorf zwischen den Ausstellungshallen das Flair eines Freizeitparks nach Düsseldorf holen. Im DüsselLand gelten die Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW, also Kontaktbeschränkung, Mindestabstand von 1,50 Metern, Mund-Nasen-Schutzpflicht. Man muss im Vorfeld Tickets kaufen, die mit einem bestimmten Zeitraum des Besuchs verknüpft sind. Die Tickets kosten acht Euro unter der Woche, 10 Euro am Wochenende. Jeder Besucher hat dann zweieinhalb Stunden Zeit, die Fahrgeschäfte und die kulinarischen Angebote zu nutzen, die Fahrgeschäfte bieten vergünstigte Preise.


Donnerstag, 28. Mai 2020

Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:
  • Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
    Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
    Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
  • Kultureinrichtungen
    Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
  • Sport
    Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
  • Ferienangebote
    Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
  • Messen, Kongresse, Tagungen
    Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.


Dienstag, 19. Mai 2020

Ab 20. Mai 2020 dürfen in NRW die Freibäder wieder öffnen – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, weshalb einige Freibäder diesen Sommer ganz geschlossen bleiben.

Freibad

Die vom 22. bis 25. Oktober 2020 in der Messe Essen geplanten Internationalen Spieletage SPIEL wurden abgesagt. Die nächste Spielemesse wird erst vom 14. bis 17. Oktober 2021 stattfinden.

Der Festausschuß Euskirchener Karneval e. V. hat beschlossen, die bevorstehende Session 2020/2021 um ein Jahr zu verschieben.

Der Weihnachtsmarkt auf Schloss Hohenlimburg wurde für dieses Jahr abgesagt.


Samstag, 16. Mai 2020

Die Techno-Classica Essen 2020 wurde endgültig abgesagt. Die nächste Techno-Classica Essen findet turnusgemäß im kommenden Jahr vom 7. bis 11. April 2021 statt.

Der Bundesrat hat der „Gutscheinlösung“ für abgesagte Kulturveranstaltungen zugestimmt: Für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, erhalten Kunden Gutscheine, die bis Ende 2021 befristet sind. Löst man seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht ein, muss der Veranstalter oder Betreiber dessen Wert erstatten. Ist ein Gutschein aufgrund der persönlichen Situation nicht zumutbar, kann der Kunde wie bisher eine Erstattung verlangen.

Mit

• 4.554.798 Infizierten (davon 1.643.291 genesen) und 307.903 Toten weltweit,
• 1.443.397 Infizierten und 87.568 Toten in USA (328.239.523 Einwohner am 01.07.2019),
• 272.043 Infizierten und 2.594 Toten in Russland (146.877.088 Einwohner 2018),
• 238.004 Infizierten und 34.078 Toten im Vereinigten Königreich (66.435.550 Einwohner 2018),
• 230.138 Infizierten und 27.459 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 223.183 Infizierten und 31.610 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 179.630 Infizierten und 27.532 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 175.233 Infizierten und 7.913 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 56.644 Infizierten und 8.959 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 43.880 Infizierten und 5.662 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 30.514 Infizierten und 1.878 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 16.109 Infizierten und 628 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 16. Mai 2020 10.32 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als viereinhalb Millionen Infizierter, wovon allein 1.443.397 (rund 31,7 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global liegt die Zahl der Neuinfektionen pro Tag mit rund 100.200 am 15. Mai 2020 seit über einem Monat auf hohem Niveau.


Donnerstag, 7. Mai 2020

Mit einem abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an die Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
  • Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
An Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020) werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai 2020 unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote

Ab 11. Mai 2020 sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai 2020 ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung

Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.

Schulen

Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab Donnerstag, 7. Mai 2020, bereits wieder Präsenzunterricht.

Ab Montag, 11. Mai 2020, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai 2020, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z. B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Hochschulen

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai 2020 die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Ab 11. Mai 2020 sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai 2020 sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z. B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai 2020 gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai 2020 wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.

Gottesdienste

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai 2020 wieder statt.


Freitag, 1. Mai 2020

Ab Beginn der kommenden Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks. Spielplätze sollen in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag, 7. Mai 2020 wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen. Nordrhein-Westfalen setzt damit die gemeinsamen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel um, festgeschrieben in der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes. Die Änderungen treten – mit Ausnahme der Spielplätze – zum 4. Mai 2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 10. Mai 2020.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sowie Tierparks und Zoologische Gärten ab Montag wieder öffnen dürfen. Das gilt auch für Garten- und Landschaftsparks wie etwa die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort. Freizeitparks bleiben dagegen vorläufig weiter geschlossen. Voraussetzung für die Öffnungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen. In Museen, Kunstausstellungen sowie Galerien und ähnlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten der Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten und der Landesgartenschau ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Außerdem ist die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern auf eine Person pro 10 m² der Besucherflächen beschränkt.

Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres mit wenigen Ausnahmen untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 komplett untersagt.


Donnerstag, 30. April 2020

Bei der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020 wurde u. a. beschlossen, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird. Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten wieder geöffnet werden.

Da die Entscheidungsbefugnis im Föderalismus in vielen Bereichen bei den Ländern liegt, müssen die Beschlüsse nun in entsprechenden Coronaschutzverordnungen umgesetzt werden. Diese dürfte in NRW vermutlich am 4. Mai 2020 in Kraft treten.


Mittwoch, 29. April 2020

Die Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wurde vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert. Am 22. Juni 2020 sollen nach bisherigen Planungen die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern beginnen.

Nach dem Münchner Oktoberfest kann auch das 175. Cannstatter Volksfest in Stuttgart vom 25. September bis 11. Oktober 2020 nicht stattfinden.

Mit

• 3.141.981 Infizierten (davon 948.545 genesen) und 218.564 Toten weltweit,
• 236.899 Infizierten und 24.275 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 201.505 Infizierten und 27.359 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 169.053 Infizierten und 23.660 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 160.479 Infizierten und 6.314Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 47.859 Infizierten und 7.501 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 38.998 Infizierten und 4.711 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 29.407 Infizierten und 1.699 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 15.402 Infizierten und 580 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 29. April 2020 16.32 Uhr) gibt es weltweit bereits mehr als drei Millionen Infizierter, wovon allein 1.014.568 (rund 32,3 Prozent) auf das Konto der USA gehen. Lediglich rund 4,8 Prozent der Weltbevölkerung lebte lt. Deutscher Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Mitte 2019 in Nordamerika. Global hat sich die Zahl der Neuinfektionen pro Tag mit rund 74.600 am 27. April 2020 nicht grundlegend geändert.


Montag, 27. April 2020

Ab Montag, 27. April 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hier gelten weiterhin die bekannten Ausnahmen für zum Beispiel Verwandte in gerade Linie, Geschwister oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ist die Einhaltung aus bestimmten Gründen nicht möglich, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.

Für Beschäftigte und Kunden in bestimmten Bereichen ist eine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Dies gilt
  • in sämtlichen zulässigen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Tankstelle, Banken oder Poststellen), auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb der gastronomischen Einrichtungen sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden. Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen der Dienstleistung ein Fahrzeug lenken,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen. Darunter fallen auch Schulbusse, Haltestellen oder U-Bahnhöfe.
Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Für Beschäftigte kann die Verpflichtung durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden.

Die Zahl der Infizierten und der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen mit

• 2.972.315 Infizierten (davon 868.522 genesen) und 206.565 Toten weltweit,
• 226.629 Infizierten und 23.190 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 197.675 Infizierten und 26.644 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 162.220 Infizierten und 22.856 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 157.770 Infizierten und 5.976Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 46.134 Infizierten und 7.094 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 38.040 Infizierten und 4.475 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 29.061 Infizierten und 1.610 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 15.225 Infizierten und 542 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 27. April 2020 8.31 Uhr) lassen kein Ende der Pandemie erkennen, global liegt die Zahl der Neuinfizierten pro Tag mit rund 74.700 am 24. April 2020 auf hohem Niveau.


Mittwoch, 22. April 2020

Zwischenzeitlich hat die Handball-Bundesliga ihre Saison abgebrochen, das Oktoberfest in München, das vom 19. September bis 4. Oktober 2020 stattfinden sollte, fällt wegen der COVID-19-Pandemie aus, und auch das für den 7. und 8. August 2020 geplante Olgas-Rock Festival in Oberhausen wurde abgesagt.

Der Friedrichstadt-Palast Berlin an der Friedrichstraße hat alle Vorstellungen der VIVID Grand Show bis einschließlich 31. August 2020 und ebenfalls die Vorstellungen der Young Show „Im Labyrinth der Bücher“ von November 2020 bis Januar 2021 abgesagt. Die Ruhrtriennale in der monumentalen Industriearchitektur der Metropole Ruhr kann ebenfalls nicht vom 14. August bis 20. September 2020 stattfinden und wurde daher abgesagt.

Das Musiktheater im Revier Gelsenkirchen hat wie viele andere Theater die Spielzeit 2019/2020 vorzeitig beendet. Was von den abgesagten Neuproduktionen „Madama Butterfly“, „Krabat“, „Der Zigeunerbaron“, „Shoot me into the green screen“, „MiR Dance Company next talent“, „Move! 2020“ und „Winterreise“ in die nächste Spielzeit übernommen werden soll, ist bisher nicht bekannt. Der Spielplan für die Spielzeit 2020/2021 soll Ende Mai bekanntgegeben werden.

Das Theater Dortmund hat alle Vorstellungen im Opern- und Schauspielhaus, im Kinder- und Jugendtheater sowie die Konzerte der Dortmunder Philharmoniker im Konzerthaus Dortmund bis 28. Juni 2020 abgesagt. Auch die Cityring-Konzerte vom 14. bis 16. August auf dem Friedensplatz in Dortmund werden in diesem Jahr nicht stattfinden.

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen ab 27. April 2020 im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel Maskenpflicht ein. Bisher galt die dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen.


Sonntag, 19. April 2020

Kinos dürfen augenblicklich nicht öffnen, da erinnert sich der ein oder andere an das gute alte Autokino. Und so wurden in letzter Zeit gleich mehrere temporäre Autokinos im Ruhrgebiet eingerichtet. Die Filme werden zumeist auf LED Videowänden gezeigt, die auch bei Tageslicht ein erkennbares Bild erlauben, Projektoren könnten erst bei Dunkeheit zum Einsatz kommen. Aber wer will sich schon bei strahlendem Sonnenschein mit seinem Auto vor eine solche LED Videowand stellen? Außerdem fehlt das Eiskonfekt und Popcorn…

temporäres Autokino an der Grugahalle


Samstag, 18. April 2020

Infolge des Verbots von Großveranstaltungen bis mindestens 31. August 2020 finden Events wie Bochum Total, das Zeltfestival Ruhr, das Juicy Beats Festival, die ExtraSchicht, der Nordrhein-Westfalen-Tag in Köln u. a. in diesem Jahr nicht statt.

Die Theater und Philharmonie Essen hat alle Veranstaltungen in ihren Spielstätten Aalto-Theater, Philharmonie Essen, Grillo-Theater sowie Casa und Box bis zum Ende der laufenden Spielzeit 2019/2020 abgesagt. Am Theater Bielefeld finden bis zum Saisonende am 2. Juli 2020 bzw. ggf. bis Ende August 2020 keine Theater- und Konzertaufführungen statt. An der Deutschen Oper am Rhein, am Theater Dortmund und Theater Hagen finden zumindest bis 31. Mai 2020 keine Vorstellungen statt. Andere Theater haben teilweise noch gar nicht auf die neue Beschlusslage reagiert und bieten in ihren online Spielplänen Theater- und Konzertaufführungen an, die definitiv untersagt sind.

Die Landesgartenschau Kamp-Lintfort hat wegen der aktuellen Beschlusslage zum zweiten Mal ihren Start verschoben, nunmehr auf den 5. Mai 2020.


Donnerstag, 16. April 2020

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 15. April 2020 werden die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert, Gastronomie­betriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Spielplätze bleiben weiterhin geschlossen.

Geschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneauflagen ab Montag, 20. April 2020 wieder öffnen, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche, außerdem in Nordrhein-Westfalen Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Rock am Ring auf dem Nürburgring, Rock im Park im Volkspark Dutzendteich in Nürnberg, Hurricane in Scheeßel, das Wacken Open Air in Schleswig-Holstein, die Größte Kirmes am Rhein in Düsseldorf-Oberkassel, die Cranger Kirmes in Herne-Crange wurden daher abgesagt. Viele weitere Veranstaltungen wie die ExtraSchicht am 27. Juni 2020, die auf 24. bis 28. Juni 2020 verschobene Techno-Classica Essen u. a. werden womöglich ebenfalls von dem Verbot von Großveranstaltungen betroffen sein.

Das nächste Treffen zwischen Bund und Ländern, bei dem über das weitere Vorgehen beraten werden soll, ist für den 30. April 2020 geplant.

Die Zahl der Infizierten und der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen sind mit

• 2.081.969 Infizierten (davon 552.316 genesen) und 138.487 Toten weltweit,
• 182.816 Infizierten und 19.130 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 165.155 Infizierten und 21.645 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 134.598 Infizierten und 17.167 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 134.753 Infizierten und 3.804 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 34.809 Infizierten und 4.857 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 29.381 Infizierten und 3.315 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 26.422 Infizierten und 1.269 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 14.412 Infizierten und 393 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 16. April 2020 15.03 Uhr) alles andere als vielversprechend, auch wenn global die Zahl der Neuinfizierten pro Tag rückläufig ist.


Dienstag, 14. April 2020

Nachdem Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron Veranstaltungen mit großem Publikum bis Mitte Juli untersagt hat, kann die Tour de France nicht wie geplant vom 27. Juni bis 19. Juli 2020 stattfinden und soll vom 29. August bis 20. September 2020 ausgetragen werden.

Nach den Bayreuther Festspielen wurden heute auch die 70. Bad Hersfelder Festspiele abgesagt, die größten Freilichtspiele in Hessen.

In Nordrhein-Westfalen wurde das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ verabschiedet, das laut Landesregierung „ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite“ schafft. Auf Grundlage des Gesetzes stellte der Landtag im Anschluss eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ fest, die vorerst für zwei Monate gilt.


Ostermontag, 13. April 2020

Papst Franziskus, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, sie alle haben sich in ihren Osteransprachen an die Menschen gewandt, aber der konkrete Fahrplan, wie es nach dem 19. April 2020 weitergeht, wird erst im Laufe der Woche entschieden. Und dabei dürfte es womöglich hoch hergehen, so unterschiedlich sind inzwischen die Meinungen und Positionen der verschiedenen Akteure in der COVID-19 Pandemie. Spekulationen darüber, welche Maßnahmen schließlich für die Zeit nach dem 19. April 2020 gelten werden, sind daher sinnlos.

Keep the distance

Die Zahl der Infizierten und der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen sind zwischenzeitlich mit

• 1.870.076 Infizierten (davon 441.820 genesen) und 116.052 Toten weltweit,
• 169.496 Infizierten und 17.489 Toten in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 156.363 Infizierten und 19.899 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 133.672 Infizierten und 14.393 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 127.854 Infizierten und 3.022 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 30.589 Infizierten und 3.903 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 26.710 Infizierten und 2.823 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 25.623 Infizierten und 1.129 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 11.861 Infizierten und 368 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 13. April 2020 17.41 Uhr) in schwindelerregende Höhe gestiegen, Verschwörungstheoretiker, die uns anfänglich Glauben machen wollten, COVID-19 sei doch auch nicht schlimmer als die jährlich auftretende Grippewelle, scheinen mittlerweile verstummt zu sein.


Montag, 6. April 2020

Der Blick über die Landesgrenzen hinweg gibt einen Eindruck, wie es in Deutschland nach dem 19. April 2020 weitergehen könnte: In Österreich wurden die Ausgangsbeschränkungen bis Ende April verlängert, Schulen sollen bis Mitte Mai geschlossen bleiben, Veranstaltungen bleiben bis Ende Juni untersagt. Die Reisebeschränkungen ins Ausland werden bis auf Weiteres aufrechterhalten.


Sonntag, 5. April 2020

Zwei Wochen nach Inkrafttreten des weitreichenden Kontaktverbotes in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern und einem Anstieg der Fallzahlen auf

• 1.216.422 Infizierte (davon 252.478 genesen) und 65.711 Tote weltweit,
• 130.759 Infizierte und 12.418 Tote in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 124.632 Infizierte und 15.362 Tote in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 96.108 Infizierte und 1.446 Tote in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 90.853 Infizierte und 7.560 Tote in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 21.100 Infizierte und 666 Tote in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 19.691 Infizierte und 1.447 Tote in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 16.729 Infizierte und 1.651 Tote in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 11.861 Infizierte und 204 Tote in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 5. April 2020 13.26 Uhr) wird die Situation immer unübersichtlicher. Selbst die Experten sind sich nicht einig und werfen ihre persönliche Meinung in den Ring, wie soll man da am Ende noch durchblicken? Die Diskussion um eine Exit-Strategie ist längst entbrannt, auf der anderen Seite bemühen sich die Politiker angesichts des frühlingshaften Wetters, die Menschen in ihren Wohnungen zu halten. Die diesbezüglichen Verordnungen der einzelnen Kommunen sind klar und unmissverständlich formuliert, dennoch wird hier von einzelnen Medien Unsicherheit geschürt. Das dürfte ganz sicher nicht zur Entspannung der aufgeheizten Atmosphäre beitragen.

Der Einkauf hat sich zum Wahnsinn ganz ohne Hits von Wolfgang Petry entwickelt: Klopapier habe ich in den Supermärkten und Drogeriemärkten schon seit geraumer Zeit nicht mehr gesehen, nachdem ich unlängst auf der Straße einen Passanten mit zwei Packungen bemerkt hatte, verwies dieser auf einen nahegelegen türkischen Supermarkt. Dort waren tatsächlich unzählige Packungen aufgestapelt, die der Inhaber zum Doppelten des in Drogeriemärkten üblichen Preises anbot. An anderer Stelle wies der Kassenbon meines Einkaufs für Grundnahrungsmittel einen höheren Preis aus als die Auszeichnung an der Ware. Auf meine Reklamation hin erhielt ich die lapidare Antwort: „Das machen wir immer so, da fehlt nur das neue Schild an der Ware.“ Mag sein, dass es sich um einen nicht repräsentativen Einzelfall handelt, aber Regeln sollten auch in Krisenzeiten eingehalten werden, der beschriebene Sachverhalt legt gezielte Irreführung des Kunden nahe.

In diesem Sinne, lassen Sie sich keinen Bären aufbinden und bleiben Sie gesund!


Mittwoch, 1. April 2020

Die vom 29. Juni bis 12. Juli 2020 geplanten Wimbledon Championships wurden heute abgesagt. Die 134. Wimbledon Championships sollen vom 28. Juni bis 11. Juli 2021 stattfinden.

Die ursprünglich vom 25. Juli bis 30 August 2020 geplanten Bayreuther Festspiele wurden bereits gestern abgesagt.

Der 8. VIVAWEST-Marathon soll nicht wie geplant am 17. Mai 2020 stattfinden, sondern auf einen späteren Termin verschoben werden. Mögliche Termine wären der 20. September oder der 4. Oktober 2020. Über den finalen Ausweichtermin kann erst nach der Bekanntgabe des Bundesligaspielplans für die Saison 2020/2021 entschieden werden.

Der 27. „Deutsche Mühlentag“ am Pfingstmontag, 1. Juni 2020 ist abgesagt.


Montag, 30. März 2020

Aufgrund des weitreichenden Kontaktverbotes hat der Regionalverband Ruhr (RVR) in Absprache mit der Stadt Bottrop den Tetraeder auf der Halde Beckstraße im Stadtteil Batenbrock bis auf Weiteres geschlossen. Insbesondere auf den Treppenzugängen kann der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden. Gleiches gilt für die Großskulptur „Tiger & Turtle – Magic Mountain“ auf der Heinrich-Hildebrand-Höhe im Duisburger Stadtteil Wanheim, die lt. Pressemeldung der Stadt Duisburg bereits seit 20. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen ist.


Sonntag, 29. März 2020

Eine Woche nach Inkrafttreten des weitreichenden Kontaktverbotes in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern und einem Anstieg der Fallzahlen auf

• 92.472 Infizierte und 10.023 Tote in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 73.235 Infizierte und 6.528 Tote in Spanien (46.722.980 Einwohner am 01.01.2018),
• 58.247 Infizierte und 455 Tote in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 38.105 Infizierte und 2.314 Tote in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 14.076 Infizierte und 282 Tote in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018),
• 10.836 Infizierte und 431 Tote in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019),
• 9.819 Infizierte und 639 Tote in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 8.395 Infizierte und 86 Tote in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)

lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University (Stand 29. März 2020 12.38 Uhr) in noch vor zwei Monaten ungeahnte Dimensionen, am 28. Januar 2020 wurde der erste Infektionsfall in Deutschland festgestellt, werden schon jetzt Stimmen nach einer Ausstiegsstrategie aus dem Shutdown laut, obwohl noch niemand weiß, ob das weitreichende Kontaktverbot die gewünschte Verlangsamung des Anstiegs der Fallzahlen bewirkt hat: Aufgrund der Inkubationszeit und der Meldeverzögerung können die Auswirkungen erst in der kommenden Woche sichtbar werden.



Abgesehen von diesen „Zahlenspielereien“ bekommt womöglich jeder die Auswirkungen der Krise hautnah zu spüren, auch ohne infiziert zu sein: Die deutliche Reduzierung des Angebots auf den meisten Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress hat dazu geführt, dass Triebzüge gleich im halben Dutzend abgestellt werden, und die wenigen noch verkehrenden Züge überfüllt sind. Logischweise ziehen Pendler daraus ihre Konsequenzen und steigen auf den privaten PKW um, was obendrein zu einer erheblichen Zeitersparnis führt. Die zusätzliche CO2-Emission sparen wir dann bei der Earth Hour wieder ein…

FLIRT („flinker leichter Intercity- und Regional-Triebzug“) 3 XL, Hersteller Stadler Rail AG, Schweiz

Toilettenpapier hat sich durch „Hamsterkäufe“ zum begehrten Luxusgut entwickelt. Schaut man sich in den Drogeriemärkten um, so weichen die Kunden auf Küchenrollen, Papiertaschentücher und andere Hygienepapiere aus, womöglich um sich damit den Hintern abzuwischen und den Abfall in der Toilette zu entsorgen. Die Methode hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Anders als Toilettenpapier zerfallen diese Hygienepapiere im Abwassernetz nicht und können dementsprechend zu Verstopfungen der Abwasserpumpen führen. Wird das Abwasser jedoch nicht mehr abgepumpt, steigt der Wasserspiegel im gesamten Ruhrgebiet an, die Region mutiert zu einer riesigen Kloake, und neben der COVID-19-Pandemie werden weitere Seuchen zu einem Anstieg der Todesfälle führen. Alles nur Panikmache? Vor dem Bau der Abwasserkanäle führten Überschwemmungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe häufig zur Ausbreitung von Seuchen wie Cholera, Typhus, Ruhr, Diphterie und Malaria. Also besser die alternativ verwendeten Papiere nicht in die Toilette entsorgen!

Toilettenpapier „Laxin“ aus Krepppapier, um 1930, in der Ausstellung „Von der Rolle – KloPapierGeschichten“, LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach in Bergisch Gladbach


Mittwoch, 25. März 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird in Abstimmung mit den Universitätskliniken Aachen und Münster den sofortigen Start einer Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses für die Bereiche Intensivmedizin und Infektiologie in Angriff nehmen. Ziel ist, die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu optimieren. Der vorgezogene Start ist für den 29. März 2020 geplant.

Dies reduziert patientengefährdende Transporte zwischen Krankenhäusern und die vor Ort vorhandenen pflegerischen Ressourcen können besser genutzt werden. Zudem kann die Behandlung von intensivpflichtigen schwersterkrankten Covid-19 Patienten so lange wie möglich heimatnah erfolgen.

Das Virtuelle Krankenhaus ist ein Landesprojekt, das mittels digitaler Versorgungsstrukturen – über Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte – landesweit spezialisierte medizinische Expertise für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen verfügbar macht. Hierzu geht das Virtuelle Krankenhaus Kooperationen mit den einschlägigen medizinischen Spitzenzentren ein. Fehlt zum Beispiel in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum über ein zentrales Verzeichnis „per Mausklick“ kontaktiert werden.

Absage von Veranstaltungen (Auswahl)

  • Die Olympischen Spiele und die Paralympics werden verschoben, die Wettkämpfe sollen spätestens im Sommer 2021 stattfinden.
  • Die 42. Oberammergauer Passionsspiele werden auf das Jahr 2022 verschoben, die Premiere ist für den 21. Mai 2022 geplant.
  • Der Japan-Tag Düsseldorf/NRW 2020 fällt aus, der nächste Japan-Tag Düsseldorf/NRW ist am 29. Mai 2021 geplant.
  • Der Tag der Städtebauförderung am 16. Mai 2020 wurde abgesagt, voraussichtlich im Herbst werden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und seine Partner zur Teilnahme am Aktionstag 2021 aufrufen und den Termin bekannt geben.
  • Die Ruhrfestspiele Recklinghausen vom 1. Mai bis 13. Juni 2020 wurden abgesagt, die Veranstaltungen sollen in den Herbst 2020 verschoben werden.
  • Die Folkwang Universität der Künste hat alle öffentlichen Veranstaltungen, Workshops oder Tagungen bis voraussichtlich Ende Mai 2020 abgesagt. Diese Regelung gilt zudem für die Folkwang Sommeroper, deren Premiere für den 13. Juni 2020 geplant war.
  • Essen: Die für den 25. April 2020 geplante 17. Tour de Rü wurde abgesagt und soll auf den 8. August 2020 verschoben werden.
  • Bochum: „Starlight Express“ hat alle Vorstellungen bis einschließlich 30. Juni 2020 abgesagt.
  • Der 831. Hamburger Hafengeburtstag 2020 wurde abgesagt.
  • Die Kieler Woche soll auf die Woche vom 5. bis 13. September 2020 verschoben werden.

Dientag, 24. März 2020

Landesregierung hat weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beschlossen

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das am Montag, 23. März 2020 um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Ungeachtet dessen bleiben die unterschiedlichen Maßnahmen der Bundesländer und Kommunen „Flickwerk“: In Bayern und im Saarland bleibt es bei den bereits seit vergangener Woche gültigen Ausgangsbeschränkungen, in Sachsen traten ab 0.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen in Kraft, und in Freiburg im Breisgau und Jena gilt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte, um einige Beispiele zu nennen, die von der am Sonntag beschlossenen bundeseinheitlichen Regelung abweichen. Wer soll sich da noch auskennen? Es bleibt also jedem selbst überlassen, vor dem Verlassen der Wohnung zu klären, ob und zu welchem Zweck dies gestattet ist.

Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Damit sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden. Öffentliche Ansammlungen von mehr als zehn Personen werden als Straftat mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Rhein-Ruhr Zentrum, ehemaliges Stinnes-Hochhaus

Da der Zutritt zu Einkaufszentren bereits seit 15. März 2020 nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt ist und dort u. a. nur noch der Einzelhandel für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und der Zeitungsverkauf öffnen dürfen, ist das Rhein-Ruhr Zentrum in Mülheim an der Ruhr nahezu ausgestorben.

Graffito im Durchgang von der U-Bahn-Haltestelle zum Rhein-Ruhr Zentrum

Betritt man die Filiale des größten Drogeriekonzerns in Europa, so wähnt man sich zunächst im Paradies: Kein Sicherheitsdienst, der den Zugang reguliert, so gut wie keine Kunden im Ladenlokal… Doch die Realität holt einen sehr schnell ein: Hamsterkäufe haben dazu geführt, dass auch hier – wie in anderen Drogerien – Toilettenpapier, Desinfektionsmittel u. ä. ausverkauft sind.

Rhein-Ruhr Zentrum, ehemaliges Stinnes-Hochhaus

Rhein-Ruhr Zentrum, ehemaliges Stinnes-Hochhaus

Narzissen


Freitag, 20. März 2020

52 Tage nach dem ersten in Deutschland festgestellten Infektionsfall am 28. Januar 2020 in Bayern mit
• 41.035 Infizierten und 3.405 Toten in Italien (60.262.701 Einwohner am 30.06.2019),
• 16.290 Infizierten und 44 Toten in Deutschland (83.019.213 Einwohner am 31.12.2018),
• 10.891 Infizierten und 371 Toten in Frankreich (66.993.000 Einwohner am 01.01.2019),
• 4.164 Infizierten und 43 Toten in der Schweiz (8.544.527 Einwohner am 31.12.2018)),
• 2.468 Infizierten und 76 Toten in den Niederlanden (17.290.688 Einwohner am 31.01.2019),
• 2.257 Infizierten und 37 Toten in Belgien (11.431.406 Einwohner am 01.01.2019)
• 2.203 Infizierten und 6 Toten in Österreich (8.858.775 Einwohner am 01.01.2019)
lt. aktueller Zahlen der Johns Hopkins University gibt es weder in unterschiedlichen Bundesländern geschweige denn in Europa eine einheitliche Vorgehensweise zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.

Grenzüberschreitendes Krisenmanagement

Auf Initiative von Ministerpräsident Armin Laschet haben Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien eine „Cross-Border Task Force Corona“ ins Leben gerufen. Die Task Force soll den gegenseitigen Informationsaustausch verbessern, Aktivitäten synchronisieren und Fragen von gemeinsamem Interesse zur Krisenbewältigung klären. Dabei geht es insbesondere um die Situation in den grenznahen Regionen im Hinblick auf den Grenzverkehr und die Verfügbarkeit von Intensivbetten.

Bereits in der ersten Sitzung wurde der Austausch von Lageberichten und die gegenseitige Abstimmung von Handlungsbedarf in grenznahen Gebieten vereinbart. Es wurde klargestellt, dass – entgegen anderweitiger Gerüchte – auch die Niederlande die Strategie des „Social Distancing“ verfolgen. Ministerpräsident Armin Laschet: „Auch unsere Nachbarn in Belgien und den Niederlanden sehen das ‚Social Distancing‘ als wichtige Strategie gegen die Ausbreitung des Corona-Virus und haben entsprechende Maßnahmen getroffen, um Sozialkontakte möglichst zu vermeiden. Das ist ein wichtiges Signal an die Menschen in den grenznahen Regionen.“

Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Sonderfahrplan für den nordrhein-westfälischen Schienenverkehr gilt ab Samstag

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag, 21. März 2020 schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis 19. April 2020 gilt. Der neue Fahrplan führt zu einer deutlichen Reduzierung des Angebots auf den meisten Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress. Insgesamt werden die Leistungen etwa um die Hälfte reduziert. Zugleich wird gewährleistet, dass ausreichend Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um die Infektionsgefahr für die Fahrgäste möglichst gering zu halten.

Die Tatsache, dass Klopapier augenblicklich in vielen Super- und Drogeriemärkten ausverkauft ist, lässt mich annehmen, dass in naher Zukunft alle Damen auf den natürlich längst verbotenen Partys in Abendkleidern aus Klopapier erscheinen werden.


Dienstag, 17. März 2020

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat weitere Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung beschlossen

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. März 2020 weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen und Übernachtungsangebote nur zu ausschließlich nicht touristischen Zwecken weiterhin zuzulassen. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.

Die weiteren Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamen, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.
Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Die Stadt Essen geht in seiner Allgemeinverfügung über diese Maßnahmen noch hinaus: Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Cafés, Café-ähnliche Bewirtungsbetriebe – auch als Nebenbetrieb, Eisdielen, Imbisse, Restaurants und Gaststätten inklusive aller Außengastronomie sollen geschlossen werden, ebenso der Grugapark Essen, Freizeit- und Tierparks, Angebote von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen.

Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. April 2020. Persönlich rechne ich nicht damit, dass alle Maßnahmen am 20. April 2020 aufgehoben werden, sondern darüber hinaus verlängert werden. Es gibt bisher keinerlei Aussagen, wann der Höhepunkt der Covid-19-Infektion erreicht werden darf, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Wie weitreichend die Auswirkungen der Covid-Pandemie sind, mögen die Verschiebung der Fußball-Europameisterschaft auf den Sommer 2021 und die Absage des diesjährigen 65. Eurovision Song Contest verdeutlichen.


Sonntag, 15. März 2020

Wer bisher nicht freiwillig auf die Lage reagiert hat, wird nunmehr durch den Erlass vom 15. März dazu gezwungen:

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote in Nordrhein-Westfalen eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

CentrO Oberhausen, verwaiste Promenade am Samstagnachmittag

Da sämtliche Museen und öffentlichen Veranstaltungen von diesem Erlass betroffen sind, macht es keinen Sinn, jedes Museum, Theater o. ä. an dieser Stelle nochmals einzeln aufzulisten.


Freitag, 13. März 2020

Der am 10. März 2020 vorgestellte Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen regelt den Umgang mit Veranstaltungen. Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können die örtlichen Behörden beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.

„Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung die Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können.“

Und weiter: „Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.

Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.

Die von den Behörden vor Ort beschlossenen Maßnahmen gehen erfreulicherweise teilweise über den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus. So hat die Stadt Gelsenkirchen entschieden, auch auf jedwede eigene Veranstaltungen unabhängig von der Besucherzahl weitgehend zu verzichten, wenn ihre Durchführung nicht unbedingt notwendig ist. Das umfasst Informationsveranstaltungen ebenso wie Feste oder Kulturveranstaltungen.

Auch das Musiktheater im Revier und die Emschertainment GmbH werden bis auf weiteres keine Veranstaltungen anbieten können. „Diese Maßnahme gilt der Vorbeugung und der Verzögerung weiterer Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Denn viele Menschen können Überträger sein, ohne es zu wissen und ohne selbst krank zu sein. Wir wollen das Ansteckungsrisiko minimieren“, so Stadtdirektorin Karin Welge als Leiterin des Lagezentrums Corona. „Es geht jetzt darum, weitere Ansteckungen möglichst zu verzögern, damit gerade für ältere und vorerkrankte Menschen stets Kapazitäten im Gesundheitssystem vorgehalten werden können“, erläuterte Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Die Einstellung des Spielbetriebs am Musiktheater im Revier betrifft sowohl Vorstellungen im Großen Haus als auch im Kleinen Haus.

Die Stadt Essen hat auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen über 1.000 Besucherinnen und Besuchern verfasst, die ab Freitag, 13. März 2020 bis auf weiteres gilt. Mit der Allgemeinverfügung wird die Ausrichtung von öffentlichen und privaten Großveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Nicht als Veranstaltungen zählen insbesondere der laufende Betrieb von Bildungseinrichtungen (Unterricht, Vorlesungen und Seminare) und der Betrieb von Arbeitsstätten.

Öffentliche und private Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Teilnehmenden sind nach der Allgemeinverfügung vom 12. März 2020 für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis auf weiteres anzeigepflichtig bei der Koordinierungsstelle Veranstaltungen der Stadt Essen. Eine Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingehen. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Anzeige ist eine Veranstaltung verboten.

Für Veranstaltungen mit zeitgleich mehr als 1.000 erwarteten Personen ist nach dem Erlass davon auszugehen, dass in der Regel keine Schutzmaßnahmen durch die Veranstalter getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als eine Veranstaltung mit dieser Teilnehmer- bzw. Besucherzahl nicht durchzuführen. Das Auswahlermessen der zuständigen Behörden reduziert sich damit dahingehend, dass nur die Absage der Veranstaltung oder – wie z. B. bei sportlichen Großveranstaltungen – eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt.

Großveranstalter haben längst das Schlupfloch des Erlasses erkannt, indem sie die Teilnehmerzahl nachträglich auf die willkürlich festgelegte Zahl von 1.000 Besucherinnen und Besuchern reduzieren und damit den Zweck des Erlasses, die Ausbreitung die Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, ad absurdum führen. In Österreich hat man solchen „Tricksereien“ von vornherein einen Riegel vorgeschoben, indem man Indoor Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer und Outdoor Veranstaltungen auf 500 Teilnehmer limitiert hat.

Absage von Veranstaltungen (Auswahl)

  • Nordrhein-Westfalen: Einstellung des Unterrichtsbetriebes an den Schulen ab 16. März bis 19. April, Schließung der Kitas bis 19. April, Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen bis zum 19. April, Schließung der landeseigenen Kultureinrichtungen für die Öffentlichkeit bis zum 19. April. Ab 16. März sollen alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen und Prostitutionsbetriebe schließen. Ab 17. März ist auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein.
  • Landschaftsverband Rheinland: Alle kulturellen und schulischen Einrichtungen des Verbandes schließen. Die LVR-Schulen schließen vom 16. März bis einschließlich 19. April 2020. Die Museen und Kultureinrichtungen des Verbandes werden vom 14. März bis zum 19. April 2020 geschlossen.
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe: sämtliche Veranstaltungen in allen LWL Einrichtungen ab sofort bis zum 17. April abgesagt. Ab Samstag, 14. März werden darüber hinaus sämtliche Museen des LWL bis zum 20. April (einschließlich) für Besucher geschlossen bleiben.
  • Bühnen und Orchester Bielefeld: komplette Einstellung des Vorstellungsbetriebs in allen Spielstätten voraussichtlich bis zum 30. April 2020
  • Bildungskonvent Zukunftslabor Bauhaus im LWL-Industriemuseum TextilWerk Bocholt: abgesagt
  • Starlight Express Bochum: keine Vorstellungen bis einschließlich 19. April 2020
  • Theater Bonn: Vorstellungsbetrieb bis 19. April 2020 eingestellt. Auch die Vorstellungen des Beethovenfestes und des Beethoven Orchesters, die im Opernhaus stattfinden sollten, entfallen. Die Ausstellung BTHVN ON TOUR im Foyer des Opernhauses bleibt ebenfalls geschlossen.
  • Theater und Konzerthaus Dortmund: alle Vorstellungen bis einschließlich 15. April 2020 finden nicht statt
  • Dortmunder U: ab 16. März geschlossen
  • Zoo Duisburg: geschlossen
  • Tonhalle Düsseldorf, Deutsche Oper am Rhein und Düsseldorfer Schauspielhaus: Spielbetrieb vorerst bis einschließlich 2. April 2020 ausgesetzt
  • Bistum Essen: Firmungen bis mindestens 30. Juni abgesagt, Erstkommunionfeiern sollen verschoben werden, Gottesdienste sollen abgesagt werden
  • Folkwang Universität der Künste: Absage aller öffentlichen Veranstaltungen bis 20. April 2020, Verschiebung des Vorlesungsbeginns auf den 20. April 2020
  • Messe Essen: SHK Essen verschoben auf 1. bis 4. September 2020, 53. Essener Tagung für Wasserwirtschaft abgesagt, Techno-Classica Essen auf 24. bis 28. Juni 2020 verschoben
  • Museum Folkwang Essen: sämtliche Veranstaltungen und öffentliche Führungen temporär bis auf Weiteres ausgesetzt, alle Bereiche des Museums zunächst bis 19. April geschlossen
  • Red Dot Design Museum Essen: bis auf Weiteres geschlossen
  • Ruhr Museum Essen: ab 16. März bis 19. April geschlossen. Sämtliche Veranstaltungen sind ebenfalls abgesagt.
  • Theater und Philharmonie Essen: Eigenveranstaltungen in den Spielstätten Aalto-Theater, Philharmonie Essen, Grillo-Theater sowie Casa und Box bis auf Weiteres abgesagt. Der Ticketverkauf für die noch bis zum Ende dieser Spielzeit geplanten Veranstaltungen wird zunächst ausgesetzt.
  • RTL-Event „Die Passion“ am 8. April 2020 in der Essener Innenstadt. abgesagt
  • Musiktheater im Revier Gelsenkirchen: Einstellung des Spielbetriebs am Großen und Kleinen Haus bis 19. April 2020
  • ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen: geschlossen
  • Kunstquartier Hagen: bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen
  • Theater Hagen: Absage aller Veranstaltungen im Großen Haus sowie in der Stadthalle zunächst bis 18. April 2020
  • Kunstmuseen Krefeld: das Kaiser Wilhelm Museum, Haus Lange und Haus Esters schließen vom 16. März bis zum 19. April 2020
  • Metronom Theater Oberhausen: Spielbetrieb ab 13. März 2020 eingestellt
am 12. März 2020 wurde die letzte Vorstellung von „Tanz der Vampire“ im Metronom Theater gezeigt, danach werden dort von Stage Entertainment auch in Zukunft keine Musicalvorstellungen mehr angeboten

Da sich die Situation augenblicklich von Stunde zu Stunde verändern kann, sollte man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung, einem Museumsbesuch o. ä. erkundigen, ob diese stattfindet oder abgesagt bzw. verschoben wurde oder das Museum überhaupt geöffnet hat.

Womöglich wird uns die Corona-19-Pandemie noch lange beschäftigen. Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), rechnet damit, dass es ein bis zwei Jahre dauern werde, bis sich etwa 50 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert haben. Das entspricht 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung. Christian Drosten, Institutsdirektor am Institut für Virologie der Charité, erwartet das Maximum der Fälle bereits zwischen Juni und August 2020, da die Viren nicht so empfindlich auf Temperaturunterschiede reagieren wie anfänglich vermutet.

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